Informationstechnologierecht
Der Fachanwalt IT-Recht (Fachanwalt für Informationstechnologie) verfügt über besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich des Rechts der Informationstechnologie, die er durch Fallisten und Prüfungen der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat.
Nach § 14k FAO umfasst das Recht der Informationstechnologie (IT-Recht)
- das Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
- das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
- Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien,
- Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
- das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
- das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
- öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
- internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
- Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien und
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Ihr Rechtsanwalt Dr. Oliver C. Storr, Fachanwalt IT-Recht

