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Abmahnung

Die Abmahnung ist in der Internet-Gemeinschaft mehr und mehr verschrieen, was seinen Grund in einer Reihe von Einzelfällen (bezogen auf die Abmahner, nicht auf die Geschädigten) hat. Serienabmahner durchsuchen systematisch das Internet nach vermeintlich abmahnbaren Rechtsverletzungen und handeln mit Firmen (dubiose) und verbotene Vereinbarungen aus, nach denen sie ohne weitere Kosten für die Rechteinhaber die Abmahnung und Rechtsdurchsetzung erledigen.

Bei alledem ist die Abmahnung ein notwendiges Mittel, den Schädiger auf eine Rechtsverletzung hinzuweisen. Sie wird regelmäßig mit der Aufforderung zur Abgabe einer (vorformulierten) strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden.

Dem Schädiger wird mit ihr die zu unterlassende schädigende Handlung vor Augen geführt, mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung (und nur mit ihr) kann er die Wiederholungsgefahr ausräumen.

Eine abgegebene Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre.

Wurde man abgemahnt, macht es keinen Sinn, den Kopf in den Sand zu stecken. Nehmen Sie die Fristen im Abmahnungsschreiben ernst und kontaktieren Sie einen fachkundigen (daher einen, der sich spezialisiert hat) Rechtsanwalt.

Dieser prüft, ob überhaupt ein Rechtsverstoss vorliegt, ob die Unterlassungserklärung zu weit geht, ob die Vertragsstrafe angemessen ist, der Gebührenstreitwert (der in aller Regel beiliegenden Kostenote, die u.U als Schadensersatz zu erstatten ist) angemessen ist etc., und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen (z.B. die Hinterlegung einer bzw. mehrerer Schutzschrift(en))

Sollten Sie nicht auf das Schreiben reagieren, ist mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung zu rechnen.

Ihr Rechtsanwalt Dr. Oliver C. Storr, Fachanwalt IT-Recht